Haushaltsführungsschaden

Hierbei handelt es sich um einen Schaden, der für den Laien auf den ersten Blick wohl nur schwer nachzuvollziehen sein dürfte. Dieser Schadensposition liegt der Gedanke zugrunde, dass die verletzte Person in gesundem Zustand im Haushalt Arbeiten verrichtet hat, welche in Folge der Verletzung zeitweise ganz oder teilweise nicht ausgeführt werden konnten oder können. Ist der Mann Alleinverdiener und die Frau als Hausfrau tätig, dann kann eine Verletzung großen Beeinträchtigungen der Haushaltsführung zur Folge habe. Dies gilt aber auch bei Verletzung des Mannes. Abhängig ist der Anspruch von der Größe des Haushaltes, dem Anteil der verletzten Person an der Haushaltsführung und dem Verletzungsgrad. Es auf Basis dieser Daten und unter Hinzuziehung spezieller Tabellen dann eine Ermittlung des Tagesbedarfs in Stunden zu erfolgen. Die Erstattung erfolgt dann durch direkte Bezahlung einer Ersatzkraft oder Zahlung des fiktiven Stundenlohnes auf Basis des BAT.