Vermehrte Bedürfnisse & Besuchskosten

Vermehrte Bedürfnisse

Hierzu zählen alle Aufwendungen, die der Verletzte hat, um die Verletzungsfolgen zu überwinden. Dies reicht von Kuren über orthopädische Hilfsmittel, Fahrtkosten bis zu Umbaukosten für Haus und PKW. Die vermehrten Bedürfnisse machen in vielen Fällen einen erheblichen Teil des Schadensersatzanspruches aus. Sie sind in jedem Falle neu zu bestimmen und an die Lebenssituation und die Schwere der Verletzungsfolgen anzupassen.

Besuchskosten

Soweit Angehörige den Verletzten im Krankenhaus besuchen sind die Kosten für diese Besuche zu erstatten. Dieser Anspruch ist jedoch begrenzt auf nahe Angehörige und eine angemessene Anzahl an Besuchen. Der Anspruch stehet dem Verletzten zu und nicht den Angehörigen.