Bußgeldrecht

Wann sollte man sich gegen Bußgelder wehren?

Viele Menschen halten Bußgeldvorwürfe für nicht angreifbar und finden sich mit ihnen ab. Oft handelt es sich um vermeintlich geringe Beträge und der Aufwand sich dagegen zur Wehr zu setzen erscheint nicht lohnenswert. Hierbei werden jedoch meist die Konsequenzen für die Zukunft nicht beachtet. Jede Geldbuße über 40 € führt nämlich zu Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. So kann es sehr schnell vorkommen, dass sich die Punktezahl in einen kritischen Bereich hinein bewegt oder alte Punktezahlen durch die neuerliche Buße nicht nach 2 Jahren erlöschen.

Möglichkeiten der Verteidigung

Meist werden auch die Möglichkeiten der Verteidigung weit unterschätzt. Die Bußgeldstellen und Gerichte müssen sich an die Vorschriften eines komplexen Verfahrens halten. Es müssen Fristen eingehalten werden. Nach drei Monaten verjähren die Verwürfe. Es darf nicht an allen Stellen gemessen werden. Die Geräte müssen nicht nur geeicht sein, sie müssen auch aktuelle Softwareversionen und Bedienungsanleitungen aufweisen, was oft nicht der Fall ist. Es muss einen Grund für eine Messung geben und die Schilder müssen erkennbar gewesen sein. Oft sind es auch technische Feinheiten der Messgeräte bei deren Bedienung oder Funktion, die die Messungen komplett zu Fall bringen oder zu einem erhöhten Toleranzabzug führen.

Abwenden von Fahrverboten

Ein Regelfahrverbot laut Bußgeldkatalog unterstellt einen „besonders schweren Verstoß“ gegen Verkehrsregeln (z.B. 31 km/h Überschreitung innerorts). Diese besondere Schwere liegt in vielen Fällen aber gar nicht vor. Oft handelt es sich lediglich um ein sogenanntes „Augenblicksversagen“ und ein Fahrverbot ist nicht zu verhängen. Es gibt auch Möglichkeiten Fahrverbote unter Beachtung der einschlägigen Regeln in erhöhte Geldbußen umzuwandeln oder sie hinauszuschieben.

Kompetenz im Bußgeldrecht

Auf Basis jahrelanger Erfahrungen in unzähligen Bußgeldverfahren existiert in ein umfassendes Wissen in jedem Bereich des Bußgeldrechts und zu nahezu allen Messgeräten die in Deutschland Verwendung finden. Hierdurch gelingt es immer wieder positive Ergebnisse für unsere Mandanten in ganz Deutschland zu erzielen.

Deutschlandweite Vertretung

Durch die Bearbeitung zahlreicher Bußgeldverfahren in allen Bereichen Deutschlands und in Österreich verfügen wir auch über das KnowHow und die organisatorischen sowie technischen Voraussetzungen um eine professionelle Wahrnehmung Ihrer Interessen sicherstellen zu können. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland und wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland vor allen Bußgeldstellen und wenn es nötig ist auch vor den örtlichen Bußgeldgerichten.

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht verfügen, so übernimmt diese alle denkbaren Kosten des Bußgeldverfahrens. Wir holen Für Sie die Deckungszusage kostenlos und unverbindlich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Die Mandatierung steht unter dem Vorbehalt der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung.