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Abwenden von Fahrverboten
Ein Regelfahrverbot laut Bußgeldkatalog unterstellt einen „besonders schweren Verstoß“ gegen Verkehrsregeln (z.B. 31 km/h Überschreitung innerorts). Diese besondere Schwere liegt in vielen Fällen aber gar nicht vor. Oft handelt es sich lediglich um ein sogenanntes „Augenblicksversagen“ und ein Fahrverbot ist nicht zu verhängen. Es gibt auch Möglichkeiten Fahrverbote unter Beachtung der einschlägigen Regeln in erhöhte Geldbußen umzuwandeln oder sie hinauszuschieben.