Kanzleiprofil

Spezialisiert auf Verkehrsrecht

Es werden ausschliesslich verkehrsrechtliche Mandate bearbeitet. In anderen Rechtsgebieten wird lediglich ein erster Rat erteilt und es werden qualifizierte Kollegen empfohlen. Herr Salesch absolviert jährlich Fortbildungen im Verkehrsrecht. Die Kanzlei ist organisatorisch, bezüglich der Fachliteratur und der fachbezogenen Datenbanken ausschliesslich auf die Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Themen ausgerichtet. Das Verkehrsrecht umfasst insgesamt folgende Rechtsbereiche:

  • Bußgeldrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Unfallrecht
  • Führerscheinrecht
  • KFZ-Kaufrecht

Inhaber der Kanzlei

Inhaber der Kanzlei ist Herr Frank Salesch. Herr Rechtsanwalt Salesch hat seine juristische Ausbildung im Jahre 2001 mit dem 2. juristischen Staatsexamen in Berlin abgeschlossen. Seit Januar 2002 ist Herr Salesch als Rechtsanwalt zugelassen. Im selben Jahre wurde auch die Anwaltskanzlei Salesch gegründet. Die Tätigkeit der Anwaltskanzlei Salesch war von Beginn an auf das Verkehrsrecht fokussiert. Im Jahre 2006 wurde der Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" deutschlandweit eingeführt. Als einem der ersten Anwälte in Deutschland wurde Herrn Salesch dieser Titel 2006 verliehen. Herr Salesch ist Mitglied der Akademie für Verkehrswissenschaft und der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Mitgliedschaften:

  • Akademie für Verkehrswissenschaft
  • Arge Verkehrsrecht des DAV
  • Deutscher Anwaltverein
  • Anwaltskammer MV