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Versicherung trägt Anwaltskosten
Die Anwaltskosten werden bei Verschulden des Unfallgegners voll von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung wird nicht eingeschaltet.
Die Anwaltskosten werden bei Verschulden des Unfallgegners voll von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung wird nicht eingeschaltet.