Unfallrecht

Klärung des Verschuldens

Zunächst wird die Haftungssituation analysiert. Wie hat sich das Geschehen ereignet? Welche Zeugen stehen zur Verfügung? Welche Einwände könnten kommen? Gibt es vergleichbare Fälle? Liegt ein Mitverschulden vor? Im Interesse unserer Mandanten wird eine optimale Positionierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung angestrebt. Hier wie in vielen anderen Fällen lehrt die Erfahrung: Kommen Sie rechtzeitig zum Anwalt! Oft scheint das Verschulden der Gegenseite klar zu sein, die Einwände werden Ihnen dann jedoch später präsentiert.

Gegner hat Schuld

Meist hier – und nicht bei der Klärung des Verschuldens - liegt der Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit. Das Verschulden ist oft unproblematisch. Wenn der Unfallgegner die Schuld einräumt oder ihm seine Schuld nachgewiesen wird, dann geht es primär um die Höhe des Schadens. Nach einem Verkehrsunfall steht dem Geschädigten eine Vielzahl von Ansprüchen zu. Diese Ansprüche muss der Geschädigte aber kennen um sie geltend machen zu können.

Sie haben 3 Möglichkeiten der Regulierung:

Sie lassen die gegnerische Haftpflichtversicherung regulieren:

Die Haftpflichtversicherung sucht für Sie die Werkstatt, den Gutachter und eventuell auch die Mietwagenfirma aus. Zweifellos hat dieser All-Inclusive Service (die Versicherungen haben blumige Namen dafür) seinen Scharm. Man muss sich um weniger kümmern. All dies tut die Versicherung um die Kosten gering zu halten. Die Werkstatt, der Gutachter und die Mietwagenfirma sind an die Versicherung vertraglich gebunden und arbeiten oft zu Dumpinglöhnen. Nie wird Ihnen eine Fachwerkstatt oder ein örtlich ansässiger Gutachter empfohlen werden. Natürlich wird sie die Versicherung auch nicht darauf hinweisen, was Sie wirklich alles beanspruchen können. Darauf müssen Sie selbst kommen. Nutzungsausfall, Merkantiler Minderwert, Schmerzensgeld etc. existieren in den „Rundumsorglospaketen“ meist nicht. Sollten sich Schadenspositionen geradezu aufdrängen, wird oft nach der Methode „Schnell aber wenig“ gearbeitet. Jeder freut sich über 750 € Schmerzensgeld, die umgehend auf dem Konto erscheinen. Das eigentlich 3500 € berechtigt gewesen wären weiß der Geschädigte nicht.

Sie nehmen die Sache selbst in die Hand:

Es kommt recht viel Arbeit auf Sie zu. Sie kennen nicht alle möglichen Schadenspositionen. Sie können schwer einschätzen, was und wie viel Sie fordern können. Darüber hinaus lauern Gefahren. So dürfen Sie z.B. einen Mietwagen nicht überteuert und zu lange anmieten. Bei Kleinstschäden darf auch kein Gutachten eingeholt werden.

Sie lassen den Schaden über einen spezialisierten Verkehrsanwalt regulieren:

  • Die Haftungsfrage wird zuerst rechtssicher in Ihrem Sinne geklärt.
  • Sie können Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt oder einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.
  • Die Regulierung des Schadens übernimmt komplett der Verkehrsanwalt. Sie müssen sich um fast nichts mehr selbst kümmern.
  • Sie werden alle Schäden die Ihnen zustehen in voller Höhe ersetzt erhalten.
  • Die Anwaltskosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Es wird nicht einmal eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung eingeschaltet.

Versicherung trägt Anwaltskosten

Die Anwaltskosten werden bei Verschulden des Unfallgegners voll von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung wird nicht eingeschaltet.