Heilbehandlungskosten

Zu erstatten sind alle Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit des Geschädigten. Die Kosten werden jedoch meist nicht vom Verletzten selbst getragen, sondern von dessen Krankenkasse. Diese wiederum nimmt Regress bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers. Dies ist auch der Grund dafür, dass Verletzungen bei Krankenkassen besonderes Interesse hervorrufen.

Zwar läuft die Erstattung der Heilbehandlungskosten demnach über die eigene Krankenversicherung, jedoch erbringt diese ihre Leistungen nach den sozialrechtlichen Vorschriften. Dies bedeutet, dass es in vielen Bereichen zu Zuzahlungen und Leistungskürzungen kommen kann. Diese Kosten sind von der Haftpflichtversicherung des Schädigers zu übernehmen. Hierzu gehören auch nicht kassentaugliche kosmetische Operationen.