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Beispiel: Trunkenheitsfahrt
Die Polizei führt eine nächtliche Kontrolle durch. In der Atemluft wird Alkohol festgestellt. Das Pusten ergab umgerechnet 1,4 Promille. Eine Blutprobe wurde zunächst verweigert. Dann wurde der Blutprobe zugestimmt. 1 bis 2 Stunden später wird die Blutprobe entnommen. Es wird ein Wert von 1,24 Promille ermittelt und der Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr gemacht. Sichern Sie sich in solchen Fällen alle Optionen und nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch. Dies kann den Vorwurf generell zu Fall bringen oder die Sperrfrist entscheidend verkürzen. Achtung: Ein Strafbefehl ist dasselbe wie eine rechtskräftige Verurteilung in einem Strafverfahren. Sie gelten dann als vorbestraft.